Gesellschaftsrecht
Insbesondere Beratung bei der Gründung, Umwandlung sowie beim Kauf und Verkauf, bei Kooperationen und bei der Sanierung von Unternehmen (Gesellschaftsverträge, Joint-Venture-Verträge, M&A, Due Diligences)
Strukturierung und vertragliche Gestaltung bei Projektentwicklungen
Erb- und nachfolgerechtliche Beratung (Unternehmertestament, Ehe- und Erbverträge)
Betreuung von Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen
Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
Managerhaftung
Familiengesellschaften und Stiftungen
Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auf allen diesen Gebieten auch vor Gericht.
Ansprechpartner:
Dr. Florian Herrmann*
Dr. Marcus Mey